Dossenheim Kernzeitbetreuung Neubergschule

Buchbare Module: Dossenheim Neubergschule Frühbetreuung
    Montag bis Freitag 07:30 bis 08:30 Uhr
Dossenheim Neubergschule Kernzeitbetreuung
    Montag bis Freitag 12:00 bis 14:00 Uhr
Alter Grundschulkinder (Klasse 1-4)
Standort Wilhelmstraße 48, 69221 Dossenheim
Kontakt E-Mail: kernzeit.neubergschule@schulbetreuung.org, Telefon: (06221) 6725861
Leitung Heike Baron
Team Andrea Bothe, Mona Eisabigi, Sarah Merkel, Regina Ruland-Mühlbauer
Schließ­tage 2024: 25 Tage
02. bis 05. Januar, 10. Mai, 27. bis 31. Mai, 25. bis 26. Juli, 12. bis 23. August, 04. Oktober, 23. bis 31. Dezember
2025: 24 Tage
02. bis 03. Januar, 02. Mai, 30. Mai, 16. bis 20. Juni, 31. Juli bis 01. August, 18. bis 29. August, 22. bis 31. Dezember
Die Betreuung ist während der Ferienzeiten, an schulfreien Brückentagen und an Feiertagen geschlossen.
Die Einrichtungen sind grundsätzlich geschlossen an Wochenenden, Feiertagen in Baden-Württemberg und am 24. und 31. Dezember.
Benutzungs­ordnung als pdf-Dokument
Entgeltals pdf-Dokument
Entgelt ab 01.01.2025als pdf-Dokument
Zuschuss An unserem Standort Dossenheim wird keine Geschwisterermäßigung gewährt!
Sie haben jedoch die Möglichkeit, bei der Gemeinde Dossenheim einkommensabhängige Zuschüsse zu beantragen.
Nähere Informationen finden Sie hier .
Formulare Wichtige Informationen und Formulare
Anmeldestelle Schulbetreuung E-Mail: schulbetreuung@schulbetreuung.org

Betreuung der Erstklässler_innen in der ersten Schulwoche

Alle Erstklässler_innen, die zum 01.September für die Kernzeit an der Neubergschule angemeldet und bestätigt werden, können ab dem ersten Schultag zu den gebuchten Zeiten an der Betreuung teilnehmen. Da diese Kinder zu jenem Zeitpunkt noch nicht eingeschult sind, werden sie in der ersten Schulwoche zusätzlich im Zeitraum von 8:30 - 12:00 Uhr von unserem Team betreut. Wünschen Sie keine Teilnahme an der Betreuung der Erstklässler_innen in der ersten Schulwoche, so melden Sie Ihr Kind bitte zum 16.September an.


Mittagessen in der Kernzeit

Gerne können die Kinder ein zweites Pausenbrot mit in die Einrichtung bringen und es in der Kernzeit verzehren.