Platzvergabe in Ketsch nur mit Arbeitgeberbescheinigung(en)

Liebe Eltern,

gerne möchten wir Sie über die Platzvergabe in der Kernzeit und die flexible Nachmittagsbetreuung in Ketsch informieren.

Es können nur vollständige Anmeldungen berücksichtigt werden. Wir haben gemeinsam mit der Gemeinde Ketsch folgende Kriterien für die Platzvergabe festgelegt:

Vollständig ist eine Anmeldung nur in Zusammenhang mit der gleichzeitigen Vorlage einer aktuellen Arbeitgeberbescheinigung beider Eltern über die Anmeldestelle Schulbetreuung Rhein-Neckar (schulbetreuung@schulbetreuung.org) per E-Mail. Ist ein Elternteil alleinerziehend (mit alleinigem Sorgerecht), genügt eine entsprechende Information und die Arbeitgeberbescheinigung des jeweiligen Elternteils. Ist ein Elternteil selbstständig tätig, reicht eine entsprechende schriftliche Erläuterung aus. Sofern sich Veränderungen bzgl. Ihres Arbeitsverhältnisses ergeben, verpflichten Sie sich dazu, uns diese ebenfalls per E-Mail über die Anmeldestelle umgehend mitzuteilen.

Die Platzvergabe richtet sich nach dem Zeitpunkt der Vorlage der Anmeldung. Anmeldungen für eine Betreuung während des laufenden Schuljahres werden ebenso wie Anmeldungen von Geschwisterkindern gesondert berücksichtigt und ggf. vorgezogen. Bezüglich der Bearbeitung der Platzvergabe gilt stets der aktuelle Posteingangsstand des jeweiligen Tages.

Kinder, für die keine Arbeitgeberbescheinigung bei der Anmeldestelle Schulbetreuung eingeht, werden nicht für einen Betreuungsplatz berücksichtigt.